Gartenpflege in Wuppertal
Gepflegte Außenanlagen steigern den Wert einer Immobilie – und sind oft das Erste, was Interessenten und Mieter sehen. Wir halten Ihr Grün das ganze Jahr in Form.
Gartenpflege vom Hausmeisterservice
Wuppertal ist eine der grünsten Großstädte Deutschlands. Das merkt man auch an den Grundstücken: Viele Häuser haben Hanglagen, alte Hecken, Böschungen und Gemeinschaftsgärten, die regelmäßig Pflege brauchen. Genau dort setzen wir an.
Wir übernehmen die Gartenpflege als festen Saisonvertrag mit planbaren Terminen oder als einzelnen Auftrag, zum Beispiel für den Herbstschnitt oder die Frühjahrsaufräumaktion.
Das ist enthalten
- Rasen mähen, Kanten schneiden und Schnittgut entsorgen
- Hecken und Sträucher in Form schneiden
- Beete jäten, Unkraut entfernen, Rindenmulch ausbringen
- Laub von Rasen, Wegen und Einfahrten beseitigen
- Rückschnitt von Bodendeckern und Böschungen
- Grünschnitt fachgerecht entsorgen
- Bewässerung von Kübeln und Neupflanzungen in Trockenphasen
Das Gartenjahr im Überblick
Im Frühjahr stehen Aufräumen, erster Rasenschnitt und Beetpflege an. Von Mai bis September wird der Rasen je nach Wuchs alle ein bis zwei Wochen gemäht, Hecken erhalten einen schonenden Formschnitt. Im Herbst folgen Laubbeseitigung und der kräftigere Rückschnitt, der nach Bundesnaturschutzgesetz erst ab dem 1. Oktober erlaubt ist. Im Winter kümmern wir uns um Gehölzschnitt und – wenn gewünscht – um den Winterdienst.
Transparent abgerechnet
Gartenpflege für gemeinschaftlich genutzte Flächen ist nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig. Privatkunden können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Sie erhalten von uns eine Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind.
Gartenpflege: häufige Fragen
Nehmen Sie den Grünschnitt mit?
Ja. Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt nehmen wir mit und entsorgen ihn fachgerecht. Sie müssen keine Container oder Grünschnitt-Säcke bereitstellen.
Wann darf eine Hecke stark zurückgeschnitten werden?
Ein radikaler Rückschnitt ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich.
Pflegen Sie auch Privatgärten?
Ja, auch Einfamilienhäuser und Privatgärten – als regelmäßige Pflege oder als Einzelauftrag, etwa vor dem Urlaub oder nach einem Sturm.
Gartenpflege in allen Stadtbezirken
Wir sind in ganz Wuppertal im Einsatz – wählen Sie Ihren Stadtbezirk für lokale Informationen.
Weitere Leistungen
Winterdienst
Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht für Gehwege, Eingänge & Parkplätze.
Mehr erfahrenAußenanlagen & Wegepflege
Hofflächen, Wege, Einfahrten und Parkplätze reinigen, Pflasterfugen freihalten, Mülltonnenplätze sauber halten.
Mehr erfahrenObjektbetreuung
Kontrollgänge, Tonnendienst, Zählerstände, Handwerker-Koordination & Mieter-Ansprechpartner.
Mehr erfahrenGartenpflege in Wuppertal anfragen.
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