Die vier üblichen Abrechnungsmodelle
- Monatspauschale – typisch für Treppenhausreinigung und Objektbetreuung, oft je Wohneinheit.
- Preis je Einsatz – z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt oder eine Glasreinigung.
- Saisonpauschale – typisch für den Winterdienst von November bis März.
- Stundensatz plus Material – für Kleinreparaturen und Arbeiten nach Aufwand.
Was den Preis bestimmt
- Größe des Objekts: Wohneinheiten, Etagen, Flächen in Quadratmetern oder laufenden Metern.
- Turnus: wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder saisonal.
- Zugänglichkeit: Aufzug, Hanglage, Treppen, Laufwege.
- Umfang: nur Reinigung oder komplette Betreuung inklusive Winterdienst und Garten.
- Entsorgung: ob Grünschnitt oder Sperrgut mitgenommen wird.
Richtpreise
Konkrete Preise hängen stark vom Objekt ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis – jetzt anfragen.
Was Vermieter umlegen können
Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst und laufende Hauswarttätigkeiten sind nach der Betriebskostenverordnung in der Regel umlagefähig, Reparaturen und Verwaltung nicht. Ein gutes Angebot weist beides getrennt aus. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Umlage von Hausmeisterkosten.
Worauf Sie bei Angeboten achten sollten
- Ist der Leistungsumfang je Fläche und Turnus genau beschrieben?
- Sind Anfahrt, Entsorgung und Material enthalten oder kommen sie extra?
- Gibt es feste Ansprechpartner und eine Dokumentation?
- Wie lang ist die Vertragslaufzeit, wie die Kündigungsfrist?
Alle Preise sind unverbindliche Richtwerte netto zzgl. USt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach einer kostenlosen Besichtigung.