Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig
Der Vermieter muss das Gebäude in einem vertragsgemäßen Zustand halten – dazu gehört auch ein sauberes Treppenhaus. Er kann diese Aufgabe aber auf die Mieter übertragen oder einen Reinigungsdienst beauftragen.
Kehrwoche: nur mit wirksamer Vereinbarung
Mieter müssen das Treppenhaus nur reinigen, wenn das im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung steht. Dann sollte auch geregelt sein, wer wann welche Flächen übernimmt – zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel.
In der Praxis funktioniert das oft schlecht: Ältere Mieter können die Arbeit nicht leisten, Berufstätige haben keine Zeit, und über die Qualität wird gestritten.
Die Alternative: ein Reinigungsdienst
Beauftragt der Vermieter einen Reinigungsdienst, kann er die Kosten als Betriebskosten der Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV) auf die Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Die Umstellung von der Kehrwoche auf einen Dienstleister ist bei bestehenden Verträgen in der Regel möglich, wenn sie sachlich begründet ist und die Kosten angemessen sind.
Was ein Reinigungsplan regeln sollte
- Welche Flächen gereinigt werden (Treppen, Flure, Keller, Aufzug, Fenster)
- In welchem Turnus gereinigt wird
- Wer Reinigungsmittel und Geräte stellt
- Wie die Reinigung dokumentiert wird
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die Formulierungen im Mietvertrag an.