Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen in Wuppertal

Mehrere Häuser, ein Ansprechpartner: Wir reinigen Treppenhäuser für Miet- und WEG-Verwaltungen in ganz Wuppertal – mit Leistungsverzeichnis je Objekt und einem Nachweis zu jedem Termin.

Hausverwalterin macht sich Notizen auf einem Klemmbrett vor einem Gebäude
Für Hausverwaltungen

Ein Ansprechpartner für alle Objekte

Eine Hausverwaltung betreut selten nur ein Haus. Wächst der Bestand über die Jahre, hat am Ende oft jede Adresse ihren eigenen Reinigungsvertrag, ein eigenes Rechnungsformat und einen anderen Ansprechpartner. Wer dann zu einem Haus etwas klären will, muss erst nachsehen, wer dort zuständig ist. Bei unserer Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen in Wuppertal stellt sich diese Frage nicht: Für jedes Haus ist derselbe Mensch zuständig, Inhaber Enzo Mujo.

Gereinigt wird zu festen Terminen, in jedem Haus immer am selben Wochentag. So müssen Sie keinen Einsatz einzeln abstimmen, und die Mieter können sich auf den Tag einstellen. Auch Ihre eigene Planung wird so einfacher. Steht im Haus eine größere Arbeit an, etwa ein neuer Anstrich im Treppenhaus oder der Austausch der Briefkastenanlage, sehen Sie gleich, ob ein Reinigungstermin in diese Zeit fällt. Sagen Sie uns dann Bescheid, und wir stimmen den Termin mit Ihnen ab, damit nicht frisch gewischt wird, während noch geschliffen oder gestrichen wird.

Auf einen Blick

  • Alle Objekte über eine Person: Inhaber Enzo Mujo
  • Kostenlose Besichtigung je Haus, danach schriftlicher Festpreis
  • Leistungsverzeichnis und Rechnung für jedes Objekt einzeln
  • Jeder Einsatz festgehalten mit Datum und erledigten Arbeiten
  • Mängel, die beim Reinigen auffallen, melden wir der Verwaltung
  • Antwort auf Anfragen meist innerhalb von 24 Stunden

Kostenlose Besichtigung anfragen

Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen: ein Verzeichnis je Objekt

Selbst zwei Häuser in derselben Straße unterscheiden sich fast immer, etwa in Belag, Geschosszahl und Nebenflächen. Deshalb bekommt jede Adresse ein eigenes Leistungsverzeichnis: was gereinigt wird, wie oft und zu welchem Preis. Welche Arbeiten zu einem regulären Termin gehören, vom Handlauf bis zum Kellerabgang, steht auf unserer Seite zur Treppenhausreinigung in Wuppertal.

Auch die Rechnung kommt je Objekt. Bei Eigentümergemeinschaften ist sie an die jeweilige Gemeinschaft gerichtet, zu Händen der Verwaltung. Vertragspartner ist nämlich die Gemeinschaft selbst, vertreten durch den Verwalter (§§ 9a, 9b WEG). Laufende Reinigung, Treppenhausfenster und eine einmalige Grundreinigung stehen als getrennte Positionen auf der Rechnung. Arbeitskosten und Material stehen ebenfalls in eigenen Zeilen, damit Mieter und selbst nutzende Eigentümer ihren Anteil an den Arbeitskosten nach § 35a EStG ansetzen können. So landet jeder Betrag ohne Nacharbeit bei der richtigen Kostenart.

  • Adresse, Zahl der Hauseingänge und Geschosse
  • Flächen: Treppenläufe, Podeste, Eingang, Kellerflur, Aufzugskabine
  • Bodenbelag je Fläche, etwa Terrazzo, Kunststein oder Linoleum
  • Turnus je Fläche, etwa Treppenläufe wöchentlich, Trockenraum alle vier Wochen
  • Fensterreinigung im Treppenhaus als eigene Position, berechnet je Fensterflügel
  • Grundreinigung mit Pflegefilm nur nach gesonderter Freigabe
  • Preis je Einsatz nach Quadratmetern oder als Monatspauschale je Wohneinheit

Treppenhausreinigung für WEG-Verwaltungen: Nachweise für Beirat und Abrechnung

Ein Reinigungsdienst für Hausverwaltungen muss belegen können, was er getan hat. Nach jedem Termin halten wir deshalb Datum und erledigte Arbeiten fest. Auf Wunsch fassen wir die Einsätze eines Jahres je Objekt in einer Übersicht zusammen, passend zur Jahresabrechnung. Will der Beirat vor der Versammlung wissen, wie oft im vergangenen Jahr der Kellerflur gewischt wurde oder wann die Treppenhausfenster dran waren, steht es in dieser Übersicht.

Solche Nachweise zahlen sich spätestens bei der Abrechnung aus. Mieter dürfen die Belege zur Betriebskostenabrechnung einsehen, laut Bundesgerichtshof auch die Zahlungsbelege (Urteil vom 9.12.2020, VIII ZR 118/19). In einer WEG kommt eine zweite Prüfung hinzu: Gibt es einen Verwaltungsbeirat, soll er Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung prüfen, bevor die Versammlung beschließt (§ 29 Abs. 2 WEG). Außerdem kann jeder Eigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG). Ein Leistungsnachweis, der zur Rechnung passt, macht diese Prüfungen kurz.

Schlüssel, Zugang und Mängelmeldungen

Bei mehreren Häusern führen wir für jedes Objekt eine eigene Schlüsselliste: welcher Schlüssel zu welcher Tür gehört, von der Haustür bis zu Müllraum oder Trockenboden. Bei einer Schließanlage lassen sich Schlüssel meist nur gegen Vorlage der Sicherungskarte nachbestellen. Die Karte bleibt deshalb bei Ihnen, wir bekommen nur die Schlüssel, die wir für die Reinigung brauchen. Wird im Haus ein Zylinder getauscht, etwa nach einem Schlüsselverlust, geben Sie uns kurz Bescheid, damit zum nächsten Termin der neue Schlüssel bei uns ist.

Wer regelmäßig durch ein Treppenhaus geht, sieht, was sich verändert. Fällt uns ein Mangel auf, melden wir ihn der Verwaltung mit Adresse und Stelle im Haus, und Sie entscheiden, wer sich darum kümmert. Das gilt auch für das Treppenlicht. Das OLG Koblenz hat eine Leuchtdauer von 20 Sekunden als zu kurz gewertet, um in normalem Tempo von einem Geschoss in das übernächste zu kommen (Urteil vom 12.10.1995, 5 U 324/95). Geklagt hatte eine 70-jährige Mieterin, die im Dunkeln auf der Treppe gestürzt war.

  • Leuchtmittel defekt oder Treppenlicht schaltet zu früh ab
  • Lose Stufenkante, wackeliger Handlauf, aufgerissener Bodenbelag
  • Haustür fällt nicht ins Schloss, Türschließer defekt
  • Aufgebrochene oder verbogene Briefkästen
  • Feuchte Stellen, Schimmel oder Wasser im Keller
  • Fahrräder, Möbel oder Müllsäcke, die Treppe oder Kellerabgang verstellen
Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Darf die WEG-Verwaltung den Reinigungsdienst ohne Beschluss beauftragen?

Das hängt vom Umfang ab. Ohne Beschluss darf der Verwalter nach § 27 Abs. 1 WEG vor allem Maßnahmen treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, daneben Eilmaßnahmen, etwa zur Wahrung einer Frist. Die Eigentümer können diese Befugnisse per Beschluss erweitern oder einschränken. Bei einem laufenden Reinigungsvertrag über längere Zeit ist ein Beschluss der Versammlung deshalb meist der sichere Weg. Unser Angebot lässt sich als Beschlussvorlage verwenden. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wie läuft der Wechsel von einem anderen Reinigungsdienst?

Zuerst zählt die Kündigungsfrist im bisherigen Vertrag; achten Sie auch auf eine automatische Verlängerung. Die Besichtigung machen wir gern schon vorher, damit das Angebot rechtzeitig vorliegt, bei einer WEG möglichst vor der Versammlung, die über den Wechsel entscheidet. Den ersten Termin stimmen wir mit Ihnen auf das Ende des alten Vertrags ab. Fordern Sie beim bisherigen Dienst alle Schlüssel zurück und gleichen Sie die Anzahl mit Ihren Unterlagen ab.

Können Hausmeisterdienst, Winterdienst und Außenanlagen in denselben Vertrag?

Ja. Sie haben dann für ein Objekt einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Auf der Rechnung bleiben die Leistungen trotzdem getrennt, weil sie in der Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Kostenarten sind, etwa Gebäudereinigung, Gartenpflege und Hauswart. Übernimmt ein Hauswart selbst Reinigungsarbeiten, dürfen diese Arbeitskosten nicht noch einmal als Gebäudereinigung angesetzt werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Klare Positionen verhindern solche Doppelungen.

Können wir mit einem Haus anfangen und weitere später dazunehmen?

Ja. So sehen Sie sich unsere Arbeit erst an einem Haus an. Schicken Sie uns dafür Adresse und Zahl der Wohneinheiten, eine Antwort kommt meist innerhalb von 24 Stunden. Sobald wir uns das Haus kostenlos angesehen haben, bekommt es sein Leistungsverzeichnis und einen Festpreis in Schriftform, der nur für diese Adresse gilt. Weitere Häuser kommen später auf demselben Weg dazu. Was für die bestehenden Objekte vereinbart ist, ändert sich dadurch nicht.

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